Nachqualifikation für PDLer nach Paragraph 92 SGB V
Da Altenpflegefachkräfte, die Ihre Ausbildung vor 2006, also vor der Durchführung der bundeseinheitlichen Altenpflegeausbildung abgeschlossen haben, müssen sich im Bereich der Behandlungspflege nachqualifizieren, um die Position der PDL oder stellvertretenden PDL besetzen zu können. Die Nachqualifizierung umfasst 54 Stunden in Form einer online basierten Weiterbildung. Zusätzlich ist ein dreitägiges Klinikpraktikum notwendig.
Inhalte der Weiterbildung sind modernes Wundmanagement, Überprüfung und Versorgung von Drainagen, Anatomie und Physiologie der Atmung, Beatmung und Beatmungsgeräte, Trachealkanülen, Endotrachealesabsaugen, Infusionen und i.v. Applikationen, Portsysteme, Injektionen, Spezielle Krankenbeobachtung, Verhalten in Notfallsituationen, legen von Magensonden, Hygiene und Mikrobiologie.
Ort | Online |
Termin | Einstieg jederzeit möglich. |
Unterrichtsform | Online |
Stundenzahl | 54 Stunden |
Teilnehmerzahl | Einzelanmeldung |
Lernziel | Nach Abschluss ist der Absolvent befähigt eine PDL Weiterbildung anzutreten oder die Position der Stellvertretung zu besetzen |
Prüfung | Schriftliche Prüfung |
Abschluss | Akademie Zertifikat |
Kosten |
700,- € pro Teilnehmer Im Falle einer notwendigen Wiederholungsprüfung wird eine Prüfungsgebühr von 50€ und eine Verwaltungsgebühr von 30€ erhoben. |
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