Nachqualifikation der Leistungsgruppen 1&2

Die Qualität der pflegerischen Versorgung trägt wesentlich zum Wohlbefinden und zur Zufriedenheit der Patienten bei. Gerade in diesem Kontext gewinnt die Nachqualifikation zur Behandlungspflege gemäß §132a SGB V für Pflegehilfskräfte (LG1 und LG2) kontinuierlich an Bedeutung. Ebenfalls im Kontext des Fachkräftemangels ist die Weiterqualifizierung von „Quereinsteigern“ in den Pflegeberufen von existentieller Bedeutung. In Nordrhein-Westfalen gilt unsere Weiterbildung als ein häufig gewählter Weg für Pflegehilfskräfte, ihre Expertise in der Behandlungspflege zu erweitern und so den wachsenden Herausforderungen in der Pflege zu begegnen. Ziel ist es, eine optimale Betreuung für Menschen im Bereich der Leistungsgruppen 1 und 2 sicherzustellen.

Ort Virtueller Klassenraum
Termin Einstieg jederzeit möglich
Unterrichtsform Online Präsenz via Zoom
Dauer Stundenzahl 186 Stunden Theorie und ein Praktikum á 4 Wochen in Ihrem Unternehmen
Abschluss Zertifikat zur Vorlage bei den Krankenkassen
Kosten 1.200,- € pro Teilnehmer
(Zahlung in Vorkasse)

Zielgruppe und Voraussetzungen

Unsere Nachqualifikation “Behandlungspflege für Pflegehilfskräfte (LG1 und LG2)” ist auch ideal für Pflegehilfskräfte mit einer einjährigen abgeschlossenen Ausbildung in der Altenpflegehilfe. Grundlegende Kenntnisse im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen und in der Grundpflege sind wünschenswert. Erfahrung in der Betreuung von Menschen aus den Leistungsgruppen 1 und 2 ist von Vorteil, aber nicht unbedingt erforderlich.

Kerninhalte der Weiterbildung

Wir bieten eine umfassende Weiterbildung, die folgende zentrale Lerninhalte abdeckt:

  • Rechtliche Grundlagen: Vertiefung der gesetzlichen Anforderungen an die Behandlungspflege, insbesondere gemäß §132a SGB V.
  • Medizinische Grundlagen: Auffrischung und Erweiterung von Basiswissen wie Anatomie, Physiologie und Krankheitslehre.
  • Hygiene: Bewusstseinsschärfung für Hygieneanforderungen in der Behandlungspflege und Vermittlung von Infektionspräventionsmaßnahmen.
  • Behandlungspflegerische Maßnahmen: Weiterentwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten zur Durchführung von Pflegemaßnahmen, wie Injektionen, Wundversorgung, Medikamentengabe, Blutzuckermessung und Anlegen von Kompressionsverbänden.
  • Kommunikation und Zusammenarbeit: Schulung von Kommunikations- und Kooperationsfähigkeiten im Umgang mit Patienten, Angehörigen und anderen Fachkräften.

Bedeutung und Vorteile der Nachqualifikation

Die Nachqualifikation “Behandlungspflege für Pflegehilfskräfte (LG1 und LG2)” nach §132a SGB V ermöglicht Pflegehilfskräften, ihre Fertigkeiten im Bereich der Behandlungspflege zu erweitern. Diese Weiterbildung stellt eine bedeutende Kompetenzerweiterung dar und hilft, den Anforderungen einer dynamischen Pflegelandschaft gerecht zu werden. Durch die Teilnahme an dieser Nachqualifikation tragen Pflegehilfskräfte zur Verbesserung der Pflegequalität bei und leisten so einen wertvollen Beitrag zur Patientenzufriedenheit und Versorgungssicherheit.

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