Fortbildung für Praxisanleiter in der Pflege nach § 4 Abs. 3 der PflAPrV

Praxisanleiter in der Pflege sichern mit Ihrer Anleitung die Qualität der Ausbildung sowie auch die Qualität der Pflegepraxis.
Nach § 4 Abs. 3 der PflAPrV (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe) sind Praxisanleiter ab dem 01.01.2020 verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden. Dies ist nötig, um die Befähigung zur Praxisanleitung aufrechterhalten zu können. Inhalt der 24 stündigen Fortbildung ist die Vertiefung und Aktualisierung der berufspädagogischen Kompetenzen. Die Fortbildung muss jährlich wiederholt werden

Ort fgn Akademie Standort Gelsenkirchen
Termine

Block I 02.05.2022. Block V 20.03.2023

Block II 05.09.2022 Block VI 08.05.2023

Block III 07.11.2022 Block VII 05.09.2023

Block IV 09.01.2023 Block VIII 06.11.2023

Unterrichtsform Präsenz & Online Präsenz
Dauer Stundenzahl 24 Stunden in 3 Tagen á 8 Stunden
Teilnehmerzahl Das Seminar ist limitiert auf maximal 30 Personen
Prüfung Schriftliche und mündliche Prüfung zzgl. Facharbeit
Abschluss Zertifikat nach  § 4 Abs. 3 der PflAPrV
Kosten

350,- € pro Teilnehmer
(Zahlung in Vorkasse)

Im Falle einer notwendigen Wiederholungsprüfung wird eine Prüfungsgebühr von 50€ und eine Verwaltungsgebühr von 30€ erhoben.

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