Fortbildung für Praxisanleiter in der Pflege nach § 4 Abs. 3 der PflAPrV
Praxisanleiter in der Pflege sichern mit Ihrer Anleitung die Qualität der Ausbildung sowie auch die Qualität der Pflegepraxis.
Nach § 4 Abs. 3 der PflAPrV (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe) sind Praxisanleiter ab dem 01.01.2020 verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden. Dies ist nötig, um die Befähigung zur Praxisanleitung aufrechterhalten zu können. Inhalt der 24 stündigen Fortbildung ist die Vertiefung und Aktualisierung der berufspädagogischen Kompetenzen. Die Fortbildung muss jährlich wiederholt werden
Ort | fgn Akademie Standort Gelsenkirchen |
Termine |
Block I 02.05.2022. Block V 20.03.2023 Block II 05.09.2022 Block VI 08.05.2023 Block III 07.11.2022 Block VII 05.09.2023 Block IV 09.01.2023 Block VIII 06.11.2023 |
Unterrichtsform | Präsenz & Online Präsenz |
Dauer Stundenzahl | 24 Stunden in 3 Tagen á 8 Stunden |
Teilnehmerzahl | Das Seminar ist limitiert auf maximal 30 Personen |
Prüfung | Schriftliche und mündliche Prüfung zzgl. Facharbeit |
Abschluss | Zertifikat nach § 4 Abs. 3 der PflAPrV |
Kosten |
350,- € pro Teilnehmer Im Falle einer notwendigen Wiederholungsprüfung wird eine Prüfungsgebühr von 50€ und eine Verwaltungsgebühr von 30€ erhoben. |
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